Weiterbildung - Förderung für Projekte der Weiterbildung für sozial und bildungsbenachteiligte Zielgruppen
Sie sind eine gemeinwohlorientierte Weiterbildungseinrichtung und möchten Fördermittel für Projekte der Weiterbildung für sozial und bildungsbenachteiligte Zielgruppen beantragen?
Erfahren Sie hier mehr.
Basisbeschreibung:
Das Land Bremen kann Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen (Bremisches Weiterbildungsgesetz – WBG) Zuschüsse für besondere Schwerpunktmaßnahmen gewähren. Die Förderbestimmungen werden jeweils gesondert festgelegt.
Über die Förderrichtlinie „Weiterbildung für sozial und bildungsbenachteiligte Zielgruppen“ können Projekte der allgemeinen oder politischen Erwachsenenbildung und der Familienbildung gefördert werden, die sich an sozial und bzw. oder bildungsbenachteiligte Personen in Bremen richten. Projekte der beruflichen Weiterbildung sind nicht förderfähig.
Eine Förderung ist in folgenden vier Schwerpunktfeldern möglich:
- a) Alphabetisierung für Erwachsene mit Erstsprache Deutsch
- b) Bildungsangebote zur Stärkung der Teilhabe und Integration für Zugewanderte und Geflüchtete
- c) Grundbildung (c1) sowie Qualifizierung für bürgerschaftliches Engagement (c2)
- d) Politische Bildung, werte- und normenorientierte Bildung
Angebote, die sich speziell an Erwachsene mit Behinderungen richten, werden unabhängig von einem thematischen Schwerpunkt gefördert.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Weiterbildungsanbietende, sofern
- sie juristische Personen mit Sitz im Lande Bremen sind oder als rechtlich unselbstständige Einrichtungen ihren Tätigkeitsbereich überwiegend im Lande Bremen haben,
- sie als Einrichtungen in Form juristischer Personen des privaten Rechts die Voraussetzungen des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung erfüllen
- dies gilt entsprechend für privatrechtliche Träger unselbständiger Einrichtungen,
- sie über ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder eine nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen anerkannte Einrichtung sind,
- ihr Angebot öffentlich und für alle zugänglich sowie frei von einem Zwang zur Teilnahme ist,
- ihr Angebot nicht vorrangig Zwecken einzelner Betriebe oder deren Zusammenschlüssen dient,
- sie nachweisen, dass sie über eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Durchführung von Weiterbildungsangeboten in dem von ihnen beantragten Schwerpunkt und im Umgang mit der Zielgruppe verfügen,
- sie nachweisen, dass ihre für das Projekt vorgesehenen Lehrkräfte für den von ihnen beantragten Schwerpunkt aufgabenspezifisch qualifiziert sind und
- sie zur Offenlegung ihrer Arbeitsplanung, Arbeitsinhalte, ihrer Arbeitsergebnisse und ihrer Finanzierung in den durch das Haushaltsrecht gesetzten Grenzen bereit sind.
Politische/ parteinahe Stiftungen oder per Satzung mit diesen verbundene Institutionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Projekte,
- die noch nicht begonnen wurden,
- deren Laufzeit spätestens zum 31. Dezember 2026 endet,
- die den in der Förderrichtlinie „Weiterbildung für sozial und bildungsbenachteiligte Zielgruppen“ genannten konzeptionellen Anforderungen entsprechen,
- die nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sind und durchgeführt werden,
- die Aspekte nachhaltigen Handelns und den Bildungsansatz „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (BNE) bei der Projektumsetzung berücksichtigen und
- an denen regelmäßig mindestens sechs Erwachsene gleichzeitig teilnehmen. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmenden oder mindestens sechs erwachsene Teilnehmende haben ihren Wohnort oder Arbeitsplatz im Lande Bremen.
Der Umfang der Fördermittel pro Projekt beträgt mindestens 1.000,00 EUR und maximal 15.000,00 EUR.
Ablauf:
Der Antrag auf Förderung soll online gestellt werden.
- Registrieren Sie sich für das Zuwendungsportal für den Bereich Weiterbildung.
- Nutzen Sie nach erfolgreicher Registrierung den Online-Antrag "Projektförderung Weiterbildung für sozial und bildungsbenachteiligte Zielgruppen".
- Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt.
- Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Antrag hochladen.
- Ihre eingereichten Unterlagen werden dann geprüft.
- Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
- Sind alle benötigten Unterlagen vorhanden, erfolgt die abschließende Bearbeitung.
- Ihr Bescheid wird erstellt und an Sie verschickt.
Online-Antragsportal
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag .
(Der Link ist erst nach Login verfügbar.)
Fachliche Informationen
Weitere Informationen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Zuständige Stellen
Referat 23 - Allgemeine, berufliche und politische Weiterbildung, außerschulische Berufsbildung, Lehrkräftebildung
Der Senator für Kinder und Bildung
Bremen
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Für Fragen rund um die Förderrichtlinie wenden Sie sich bitte an:
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Für Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Rembertiring 8-12
28195 Bremen