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FAQ - häufig gestellte Fragen zur Antragstellung

In unserem Online-Portal finden Sie je Förderprogramm einen Online-Antrag. Hier werden alle notwendigen Antragsangaben abgefragt. Sollten Sie ausführlichere Angaben zu Ihrem Projekt angeben, Nachweise oder Dokumente zur Verfügung stellen wollen, so können Sie diese im dem Bereich „Sonstige Angaben“ zusätzlich als Dokument hochladen. Bitte beachten Sie hierbei die im Hinweis vorgegebenen Dateigrößen für den Upload.

Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie in den Richtlinien der jeweiligen Förderungen.

Um entscheiden zu können, ob Ihre geplanten Ausgaben notwendig und angemessen sowie das inhaltliche Konzept plausibel sind, muss Ihr Antrag grundlegend alle Pflichtangaben enthalten. Diese müssen Sie in der Regel durch geeignete Belege nachweisen. Das zuständige Ressort kann ergänzende Unterlagen anfordern.
Die benötigten Angaben werden in der Regel als Pflichtfelder mit einem *Sternchen markiert.

Weitere für den Antrag notwendige Unterlagen:
Bei Projektförderung (Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 23 Landeshaushaltsordnung):

  • ein Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
  • eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde

Bei institutioneller Förderung (Nummer 2.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 23 Landeshaushaltsordnung) gemäß den Daten im Datenbankverfahren ZEBRA:

  • ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan,
  • einen Organisation- und Stellenplan,
  • eine Übersicht einer voraussichtlichen einzugehenden Verpflichtung zu Lasten künftiger Jahre
  • eine Zusammenfassung und ggfs. eine Überleitungsrechnung

Außerdem müssen Sie eine Einwilligung zu den folgenden Merkmalen geben:

  • Eine Erklärung darüber, ob Sie allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt oder aus sonstigen Gründen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer haben. In diesem Fall haben Sie im Finanzierungsplan oder Haushalts- oder Wirtschaftsplan die sich ergebenden Vorteile auszuweisen.
  • Eine explizite Darstellung im Finanzierungsplan oder Haushalts- oder Wirtschaftsplan, ob und ggfs. in welcher Höhe dieselbe Einrichtung oder dasselbe Vorhaben eine Förderung von anderen öffentlichen Stellen erhalten.
  • eine Bescheinigung in Steuersachen

Sollten sich Änderungen zu Ihrem Erstantrag ergeben, so müssen Sie dies durch einen Änderungsantrag der Bewilligungsbehörde mitteilen. Änderungen sind immer zu begründen, damit der Sachbearbeitung alle entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung stehen.

Damit Sie Verträge abschließen können, ist es notwendig, dass Ihnen der bestandskräftige Zuwendungsbescheid vorliegt. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge geschlossen werden. Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der rechtsverbindliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der der Ausführung des Projekts zuzurechnen ist. Eine Ausnahme hiervon stellt die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn dar.

Für die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung erforderlich. Diese ist notwendig, um die haushaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten und die zweckgebundene Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen. Es ist erforderlich zu prüfen, ob Ihr Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht oder nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden kann, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Außerdem schützt eine klare Begründung Sie vor finanziellen Risiken, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zunächst immer auf eigenes Risiko erfolgt und nur im Ausnahmefall genehmigt wird. Die ausführliche Darlegung hilft zudem, die Entscheidung transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren, was auch für spätere Prüfungen durch Kontrollinstanzen oder Gerichte wichtig ist. Nicht zuletzt wahrt die Begründung die Entscheidungsfreiheit der Bewilligungsbehörde, indem sie verhindert, dass bereits getroffene Maßnahmen die Förderentscheidung vorwegnehmen.

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrer Begründung daher u.a. auf folgende Punkte einzugehen:

  • Gibt es zeitliche Dringlichkeiten, wie saisonale Bauarbeiten, Vertragsbindungen oder Fristen anderer Förderprogramme, die einen schnellen Beginn notwendig machen?
  • Entstehen Ihnen wirtschaftliche Nachteile, wenn Sie nicht umgehend starten können?
  • Sind Sie auf die Mitwirkung Dritter angewiesen, die nur zu bestimmten Zeiten verfügbar sind? Oder liegen weitere zwingende Gründe vor, die einen Aufschub der Maßnahme unzumutbar machen?

Optionale Aspekte bei Vergabeverfahren:

  • Sind vergaberechtliche Gründe zu berücksichtigen, etwa der Nachweis einer gesicherten Finanzierung für ein Vergabeverfahren?

Bitte formulieren Sie Ihre Begründung möglichst konkret und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei, damit Ihr Antrag sachgerecht geprüft werden kann.