In unserem Online-Portal finden Sie je Förderprogramm einen Online-Antrag. Hier werden alle notwendigen Antragsangaben abgefragt. Sollten Sie ausführlichere Angaben zu Ihrem Projekt angeben, Nachweise oder Dokumente zur Verfügung stellen wollen, so können Sie diese im dem Bereich „Sonstige Angaben“ zusätzlich als Dokument hochladen. Bitte beachten Sie hierbei die im Hinweis vorgegebenen Dateigrößen für den Upload.
Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie in den Richtlinien der jeweiligen Förderungen.
Um entscheiden zu können, ob Ihre geplanten Ausgaben notwendig und angemessen sowie das inhaltliche Konzept plausibel sind, muss Ihr Antrag grundlegend alle Pflichtangaben enthalten. Diese müssen Sie in der Regel durch geeignete Belege nachweisen. Das zuständige Ressort kann ergänzende Unterlagen anfordern.
Die benötigten Angaben werden in der Regel als Pflichtfelder mit einem *Sternchen markiert.
Weitere für den Antrag notwendige Unterlagen:
Bei Projektförderung (Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 23 Landeshaushaltsordnung):
Bei institutioneller Förderung (Nummer 2.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 23 Landeshaushaltsordnung) gemäß den Daten im Datenbankverfahren ZEBRA:
Außerdem müssen Sie eine Einwilligung zu den folgenden Merkmalen geben:
Sollten sich Änderungen zu Ihrem Erstantrag ergeben, so müssen Sie dies durch einen Änderungsantrag der Bewilligungsbehörde mitteilen. Änderungen sind immer zu begründen, damit der Sachbearbeitung alle entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung stehen.
Damit Sie Verträge abschließen können, ist es notwendig, dass Ihnen der bestandskräftige Zuwendungsbescheid vorliegt. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge geschlossen werden. Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der rechtsverbindliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der der Ausführung des Projekts zuzurechnen ist. Eine Ausnahme hiervon stellt die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn dar.
Für die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung erforderlich. Diese ist notwendig, um die haushaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten und die zweckgebundene Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen. Es ist erforderlich zu prüfen, ob Ihr Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht oder nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden kann, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Außerdem schützt eine klare Begründung Sie vor finanziellen Risiken, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zunächst immer auf eigenes Risiko erfolgt und nur im Ausnahmefall genehmigt wird. Die ausführliche Darlegung hilft zudem, die Entscheidung transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren, was auch für spätere Prüfungen durch Kontrollinstanzen oder Gerichte wichtig ist. Nicht zuletzt wahrt die Begründung die Entscheidungsfreiheit der Bewilligungsbehörde, indem sie verhindert, dass bereits getroffene Maßnahmen die Förderentscheidung vorwegnehmen.
Wir empfehlen Ihnen, in Ihrer Begründung daher u.a. auf folgende Punkte einzugehen:
Optionale Aspekte bei Vergabeverfahren:
Bitte formulieren Sie Ihre Begründung möglichst konkret und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei, damit Ihr Antrag sachgerecht geprüft werden kann.