Die Aufteilung der Ausgaben im Finanzierungsplan erfolgt nach den entsprechenden Kostengruppen gemäß der Gliederung der DIN 276. Bitte beachten Sie dabei folgende Zuordnungshinweise:
- Kostengruppe Bauwerk:
Beinhaltet vorbereitende Maßnahmen, Baukonstruktionen, technische Anlagen und Baunebenkosten (Kostengruppen 200 – 700), ohne Küche, Außenanlagen und allgemeine Ausstattung. - Kostengruppe Küche:
Umfasst überwiegend die Kostengruppe 470. - Kostengruppe Außenspielbereich:
Umfasst überwiegend die Kostengruppe 550. - Kostengruppe Ausstattung allgemein:
Umfasst überwiegend die Kostengruppe 610.
Diese Einteilung dient der einheitlichen Darstellung und erleichtert die Prüfung der Investitionskosten im Förderverfahren.