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FAQ - häufig gestellte Fragen zur Förderung "Investition für Kindertagesstätten"

Die Aufteilung der Ausgaben im Finanzierungsplan erfolgt nach den entsprechenden Kostengruppen gemäß der Gliederung der DIN 276. Bitte beachten Sie dabei folgende Zuordnungshinweise:

  • Kostengruppe Bauwerk:
    Beinhaltet vorbereitende Maßnahmen, Baukonstruktionen, technische Anlagen und Baunebenkosten (Kostengruppen 200 – 700), ohne Küche, Außenanlagen und allgemeine Ausstattung.
  • Kostengruppe Küche:
    Umfasst überwiegend die Kostengruppe 470.
  • Kostengruppe Außenspielbereich:
    Umfasst überwiegend die Kostengruppe 550.
  • Kostengruppe Ausstattung allgemein:
    Umfasst überwiegend die Kostengruppe 610.

Diese Einteilung dient der einheitlichen Darstellung und erleichtert die Prüfung der Investitionskosten im Förderverfahren.